Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Verbrennungssarg im Krematorium verbrannt.
Dazu sind folgende Punkte zu beachten:
Es ist nachzuweisen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht. Dazu besteht die Möglichkeit zu Lebzeiten über Wünsche zu sprechen und diese schriftlich festzuhalten. Wenn keine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt, ist es möglich, dass Angehörige den Willen bescheinigen. Dazu gibt es ein Formular, das Angehörige von uns zur Verfügung gestellt bekommen.
Im Krematorium findet eine zweite ärztliche Untersuchung statt (=zweite Leichenschau).
Dokumente werden an die Ortspolizeibehörde abgegeben. Nach dem Erhalt der Erlaubnis durch die Ortspolizeibehörde kann eine Einäscherung durchgeführt werden.
Zur Sicherung der Identität des Verstorbenen wird eine Identitätsnummer auf einen Schamottestein geprägt und mit in die Verbrennung gegeben. Dieser Schamottestein übersteht die Temperaturen und bleibt erhalten.
Der Verstorbene wird im Sarg in den Verbrennungsofen gefahren und bei hohen Temperaturen verbrannt. Wenn der Vorgang abgeschlossen ist, wird die Asche entnommen. Grobmetalle und Implantate werden entfernt. Die Überreste werden mit dem Schamottestein in die Aschekapsel gegeben, versiegelt, mit Daten versehen und von uns abgeholt. Durch den Schamottestein und der zusätzlichen Beschriftung der Aschekapsel wird eine Verwechslung der sterblichen Überreste dauerhaft ausgeschlossen.
Wissenswert: Es ist auch für Angehörige möglich, an der Einäscherung teilzunehmen. Dazu stellen unsere Krematorien Trauerräume zur Verfügung, in denen die Einfahrt des Sarges über TV-Übertragung begleitet werden kann. Dazu beraten wir Sie gerne.
Haben Sie Interesse an einer Besichtigung eines Krematoriums?
Herzliche Grüße
Silke Jensen
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